Ziele und Aufgaben

Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung vom 27. Oktober 1960 verpflichtet die Länder und Kantone im Einzugsgebiet, die von der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) empfohlenen, ihr Gebiet betreffenden Gewässerschutzmaßnahmen sorgfältig zu erwägen und sie nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts nach besten Kräften umzusetzen.

Grundsätze und Ziele

Alle aktuellen und zukünftigen Anstrengungen sollen dazu dienen, den Schutz des Bodensees vorsorgend im Sinne der Erhaltung eines einzigartigen Lebens-raumes und seiner Nutzbarkeit insbesondere entsprechend folgenden Zielen nachhaltig zu sichern und zu verbessern:

  • Der physikalische, chemische und biologische Zustand des Bodensees (Wasser, Sedimente, Biozönosen) und seiner Uferbereiche soll dem eines naturnahen, großen und oligotrophen Alpensees entsprechen.

  • Genutzte natürliche Ressourcen im Bodensee und seinem Einzugsgebiet sollen sich selbst regenerieren können und in ihrer natürlichen Variabilität erhalten bleiben.

  • Die verschiedenen natürlichen Lebensräume im Bodensee und seinem Ein-zugsgebiet sollen ausreichend groß, durchgängig und miteinander vernetzt sein. Sie sollen die Gewähr dafür bieten, dass natürliche Prozesse ablaufen können. In und am See sollen sich selbsterhaltende Populationen aller standorttypischen Tier- und Pflanzenarten existieren können. Wasserorganismen, die nicht zum natürlichen Artenspektrum gehören, sollen nicht in den See oder die Gewässer seines Einzugsgebietes eingebracht werden.

  • Ökologisch intakte Ufer- und Flachwasserbereiche sind als bedeutende Lebensräume für den See zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

  • Ein ausreichender Sauerstoffgehalt soll auch im Tiefenwasser zur Sicherung natürlicher biologischer Prozesse, wie z. B. der Naturverlaichung von Fischen, gewährleistet sein.

  • Das Bodenseewasser und die Sedimente dürfen keine schädlichen Stoffe in Konzentrationen enthalten, die die Lebensgemeinschaften im See negativ beeinträchtigen. Wegen seiner Bedeutung für die Trinkwasserversorgung ist der Bodensee vor anthropogenen Einflüssen so zu schützen, dass es mit naturnahen Aufbereitungsverfahren möglich ist, ein mikrobiell und physikalisch/chemisch einwandfreies Trinkwasser zu gewinnen.

  • Hydrologische Verhältnisse und Struktur der dem Bodensee zufließenden Gewässer sollen ein naturnahes und für den Bodensee typisches Wasser- und Feststoffregime gewährleisten.

  • Nutzungen dürfen den Zustand des Sees und seiner Lebensgemeinschaften nicht gefährden, insbesondere durch untypische Wasserstände, eingebrachtes Material, veränderte Schichtungs- und Strömungsbedingungen oder Oberflächenwellen.

  • Bevölkerungs-, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Landwirtschaft, Freizeit und Verkehr sollen die Güteentwicklung des Bodensees nicht negativ beeinflussen. Für die weitere Entwicklung des Sees sind daher umwelt-verträgliche Zielsetzungen und deren Umsetzung in der Raumordnung sicherzustellen.

Aufgaben

  • Um den Bodensee wirksam schützen zu können, müssen zuerst die wesentlichen Zusammenhänge im komplizierten Wirkungsnetz von chemischen, physikalischen und biologischen Vorgängen bekannt sein. Im See werden die verschiedenen Lebensräume (Wasser, Seeboden, Ufer) getrennt untersucht. Der freie Wasserkörper stellt dabei das am schnellsten veränderliche Biotop dar.
  • Das Monitoring des Bodensees wird von allen Mitgliedstaaten der IGKB getragen.
  • Regelmäßige Messprogramme: physikalisch-chemische Kenngrößen wie z.B. Temperatur, Sauerstoff, Phosphorgehalt. Ferner pflanzliches und tierisches Plankton (Phyto- und Zooplankton)
  • Spezielle Untersuchungen: in regelmäßigen Abständen wird beispielsweise der Seeboden untersucht, ferner bei Bedarf im Rahmen von Sonderprogrammen Untersuchungen über das Ökosystem im Uferbereich (Litoral) die teilweise auch von Universitäten durchgeführt werden.
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen und Berechnungen der IGKB sind in der Reihe der "Blauen Berichte" festgehalten. Seit 1976 erscheinen die Jahresberichte "Limnologischer Zustand des Bodensees" in der Reihe "Grüne Berichte" in welchen die Ergebnisse der Messungen im See laufend publiziert werden.

  • Periodische Messungen der Nährstofffrachten (Stickstoff und Phosphor), die über die Zuflüsse in den See gelangen.
  • Kritische Beobachtung des Freizeit- und Schiffsverkehrs sowie der Verbauung des Bodenseeufers.
  • Messung von Schadstoffen, die auf Dauer die Lebensgemeinschaft im See schädigen können (z.B. Pestizide und Chlorkohlenwasserstoffe).

Der Bodenseeraum ist wegen seiner hohen landschaftlichen Attraktivität eine dicht besiedelte und bei Touristen sehr beliebte Region.
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind daher nie auszuschließen, auch wenn in der Vergangenheit eine gut funktionierende nationale und internationale Schadstoffabwehr ihre Effizienz mehrfach unter Beweis gestellt hat.
Daher ist auch in Zukunft eine solche Einrichtung unabdingbar notwendig. Das Vorsorgeprinzip spielt dabei eine große Rolle.

  • Aufstellen der Bodensee-Richtlinien für die Reinhaltung des Bodensees mit bestimmten Grenzwerten und technische Hinweise zur Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung (z.B. zulässiger Phosphorgehalt im gereinigten Abwasser, Flockungsfiltration zur Phosphorelimination in mittleren und großen Kläranlagen).

  • Regelungen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Ökologischen Funktionsfähigkeit des Bodensees.

  • Durchsetzung der Reinhaltemaßnahmen in den Anliegerstaaten im Rahmen der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.

  • Ziel ist ein ganzheitlicher Gewässerschutz.

Während früher der Reparaturgedanke, d.h. die Beseitigung bereits bestehender Belastungsquellen (z.B. Reduktion der Nährstofffrachten, Renaturierung verbauter Uferzonen) das Handeln sehr stark bestimmt hat, steht seit 1987 neben den weiterhin nötigen Sanierungsmaßnahmen für die IGKB das Vorsorgeprinzip im Rahmen eines ganzheitlichen Gewässerschutzes im Vordergrund.

Beispiele:

  • Begrenzung der Bootsliegeplätze

  • Keine Regulierung des Bodensees und damit Erhalt des Strandrasens (=wertvolles Biotop, das aus den Schwankungen des Wasserspiegels resultiert).

  • Abgasvorschriften für Bootsmotoren.

Die IGKB hat keine ausführende Vollzugsgewalt. Durch ihre Sachverständigen und Fachkommissionen hat sie vielmehr die Aufgabe, die Mitgliedstaaten zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben. So können erkannte Probleme und drohende Gefahren für das Ökosystem am besten abgewendet werden. Bekannte Beispiele sind die vielfältigen Handlungsempfehlungen für die Reinhaltung des Sees (unter anderem Bau und technische Aufrüstung von Kläranlagen) mit einem bisherigen Investitionsvolumen von rund fünf Milliarden Euro sowie die Empfehlungen zur Renaturierung besonders belasteter Uferabschnitte.

Außerdem äußert sich die IGKB regelmäßig in Stellungnahmen und Mitteilungen zu aktuellen politischen Themen, die sich auf den Bodensee auswirken können. Dazu zählen beispielsweise der Klimawandel, die Kohlenwasserstoffgewinnung durch Fracking oder der Eintrag von Spurenstoffen in den Bodensee. 

Das Internationale Übereinkommen über den Schutz des Bodensees vom 27. Oktober 1960 sieht in seinem Artikel 6 vor, dass die einzelnen Staaten geplante Wassernutzungen in der Regel erst nach der gemeinsamen Erörterung ausführen lassen - oder nach entsprechend ausführlicher Erörterung ihre Zustimmung verweigern. Die IGKB spielt in diesem Abstimmungsprozess eine wichtige Rolle.

Beispiele aus der jüngsten Zeit sind:

  • Die Schnellfähre (Katamaran) zwischen Konstanz und Friedrichshafen

  • Die Nutzung des Sees als Landebahn für Wasserflugzeuge

  • Wasserkraftwerke an den Bodenseezuflüssen