Baggergut

Im Bodensee darf nur Material eingebracht werden, das aus Hafenanlagen oder Schifffahrtsrinnen im Bodensee stammt, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt. Grundsätzlich darf das Material auch nur dann eingebracht werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe in schädlicher Konzentration vorhanden sind. Die Grundlagen für die Einbringung sind im IGKB Leitfaden „Verbringung von Sedimenten aus Häfen und Schifffahrtsrinnen im Bodensee“ vom Mai 2006 festgehalten.